Weiterbildung nach SächsGfbWBVO unter Beachtung der neuen Schwerpunkte des Pflegeberufegesetzes.
Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH
Melanchthonstraße 20
1.950,00 EUR
Für die Praxisanleitenden ergibt sich ein multiples Rollenverständnis, das verschiedene Funktionen umfasst. Dazu zählen neben der Rolle als Pflegefachkraft, die einen Versorgungsauftrag und in der Funktion als Praxisanleitende einen gesetzlich festgelegten Arbeitsauftrag in Bezug auf die Ausbildung zu erfüllen hat, die Rollen als Beurteilende, Wertevermittelnde, praktische Personalentwickler/-innen, zentrale Ansprechpartner/-innen und Netzwerker/-innen. Ein Teil dieser Rolle ist es auch, Botschafter/-in für die Ausbildung, das eigene Tätigkeitsfeld sowie die generalistische Pflegeausbildung zu sein. Praxisanleitende begleiten die Auszubildenden in ihrem individuellen Lernprozess – sie erklären nicht nur und führen vor, sondern fördern auch Methoden des Selbstlernens bei den Auszubildenden, unterstützen diese in der reflektierten Entwicklung einer selbstständigen Arbeitsweise und lassen auch Such- und Umwege als Lernchancen zu.
(Auszug aus der Empfehlung für Praxisanleitende im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), herausgegeben vom BIBB)
Inhalte entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 01.03.2022:
Aufnahmevoraussetzungen nach § 31 SächsGfbWBVO
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei
Unterrichtszeiten
2 Tage pro Woche von 07:45 Uhr bis 15:00 Uhr,
bei Notwendigkeit bis 16:45 Uhr
(in den sächsischen Schulferien keine Ausbildung)