Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten haben die Aufgabe, Menschen zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene bzw. noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen
Ergotherapie ist eine auf ärztliche Verordnung durchgeführte Behandlungsform, bei der der Patient aktiv mitwirkt. Der Ergotherapeut übernimmt dabei die Aufgabe, durch Vermittlung von kreativen und handwerklichen Techniken, Patienten mit krankhaften, funktionellen oder geistigen Defiziten Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Ziel ist eine zufriedenstellende Ausführung alltäglicher Handlungen bzw. Aufgaben und die damit verbundene selbstbestimmte Teilhabe am sozio-kulturellen Leben. Das wird erreicht durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen.
Das Behandlungsspektrum umfasst die Altersgruppen vom Baby bis ältere Menschen.
Behandlungsmethoden:
Einsatzgebiete:
Unterrichtsfächer in der Ergotherapieausbildung: |
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Deutsch |
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde |
Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten |
Fachenglisch |
Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene |
Biologie, Anatomie und Physiologie |
Allgemeine Krankheitslehre |
Spezielle Krankheitslehre |
Arzneimittellehre |
Grundlagen der Arbeitsmedizin |
Erste Hilfe |
Psychologie und Pädagogik |
Behindertenpädagogik |
Medizinsoziologie und Gerontologie |
Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien |
Spiele, Hilfsmittel, Schienen, technische Medien |
Grundlagen der Ergotherapie |
Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren |
Neurophysiologische Behandlungsverfahren |
Neuropsychologische Behandlungsverfahren |
Psychosoziale Behandlungsverfahren |
Arbeitstherapeutische Verfahren |
Adaptierende Verfahren |
Prävention und Rehabilitation |
Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre.
Die Ausbildung zum Ergotherapeuten ist eine schulische Ausbildung mit einem hohen praktischen Anteil. Unsere Auszubildenden erfahren einen Wechsel zwischen Theorie und Praxis um das theoretische Wissen auch praktisch anwenden und festigen zu können. Diese berufspraktische Ausbildung findet in drei unterschiedlichen Bereichen statt. Dabei erstreckt sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen.
Die Praxiseinsätze werden über unsere Schule geplant und organisiert und finden, soweit es möglich ist, wohnortnah statt.
Nach Absolvierung der Ausbildung an unserer Berufsfachschule erhalten Sie nach bestandener Abschlussprüfung von der Landesbehörde ein Zeugnis sowie auf persönlichen Antrag von der zuständigen Behörde die staatliche Erlaubnis für die Ausübung dieses Berufes.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Ergotherapeut / Staatlich anerkannte Ergotherapeutin".
Ausbildungskosten | |
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schulgeldfrei | |
10,00 € Materialgeld monatlich |
Monatliche Kosten für frei wählbare Leistungen: | |
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(wahlweise) Fachhochschulbegleitung | 10,00 € |
(wahlweise) Leistungskurse | 24,00 € |
Wohnunterkünfte/Wohngemeinschaften | Wohngemeinschaften/Unterkünfte können zwischen 120,00 € und 250,00 € vermittelt werden. |
Achtung: Ausländische Schulabschlüsse bedürfen der Anerkennung als deutsche Schulabschlüsse (der Bewertung der Gleichwertigkeit). - siehe Register ausländische Schulabschlüsse
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Schulabschlüsse
Bewertung der Gleichwertigkeit
Die Bewertung der Gleichwertigkeit von im
Ausland erlangten Bildungsnachweisen mit einem Hauptschulabschluss, mittleren Schulabschluss
(Realschulabschluss) oder der Hochschulzugangsqualifikation kann nur auf Antrag
durch eine Einzelfallprüfung erfolgen.
Zuständig für die Durchführung von Anerkennungsverfahren und die Beratung ist für den gesamten Freistaat Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Dresden - Zeugnisanerkennungsstelle.
E-Mail für Anfragen: anerkennung-schulabschluesse-ausland@lasub.smk.sachsen.de
Telefon (0351) 8439-0
Telefax (0351) 8439-301
Beantragen kann die Anerkennung derjenige, der im Freistaat Sachsen wohnt und / oder die Anerkennung für eine Ausbildung, Studium, berufliche oder sonstige Tätigkeit im Freistaat Sachsen benötigt.
Kosten
Das Zeugnisanerkennungsverfahren ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen sowie den notwendigen Antrag finden Sie unter Anerkennung von Abschlüssen - Schule und Ausbildung - sachsen.de.
Schriftliche Bewerbung an:
IGS Abt. Bewerbungen
Melanchthonstr. 20
01900 Großröhrsdorf