per Post an:
Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH
Melanchthonstraße 20
01900 Großröhrsdorf
per Mail an: nfgs-schsnd (E-Mail-Anhänge ausschließlich als PDF)
Ausländische Schulabschlüsse bedürfen der Anerkennung als deutsche Schulabschlüsse (Bewertung der Gleichwertigkeit). Dies kann nur auf Antrag durch eine Einzelfallprüfung erfolgen. Im Freistaat Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden - Zeugnisanerkennungsstelle dafür zuständig.
Postanschrift: PF 23 91 20, 01111 Dresden
Besucheradresse: Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden,
Telefon (0351) 8439-0, Telefax (0351) 8439-301, E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de
Beantragen kann die Anerkennung eine Person, die im Freistaat Sachsen wohnt und/oder die Anerkennung für eine Ausbildung, ein Studium, eine berufliche oder eine sonstige Tätigkeit im Freistaat Sachsen benötigt. Das Zeugnisanerkennungsverfahren ist kostenpflichtig. Weitere Informationen sowie den notwendigen Antrag finden Sie hier (externer Link).