Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften

Speziell ausgeschriebene Weiterbildungen können unter Erfüllung der Voraussetzungen der Agentur für Arbeit oder ARGE über das Programm WeGeBAu gefördert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Betreuer.

Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche und individuelle Weiterbildung - Programm ausgelaufen

Weiterbildungsscheck betrieblich und individuell - Programm ausgelaufen

Steuerersparnis durch Weiterbildung

Aufwendungen, die durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen entstehen, können bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden oder bei Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.
Als Aufwendungen gelten die Lehrgangskosten, die Prüfungsgebühren sowie Lehrmittel und Fahrtkosten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. 

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein und Ihren Berufsabschluss mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.

Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. 

Informationen hierzu finden Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.

Aufstiegs-BAföG

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung bei Teil- und Vollzeitmaßnahmen
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, die nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Hausgemeinschaft leben
  • Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase
  • Ergänzend kann ein zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden

Wer wird gefördert

  • Alle, die sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungzulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen
  • Antragsberechtigt sind auch Teilnehmende, die als höchsten Hochschulabschluss bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- oder Teilzeitform
  • Förderung auf allen drei der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse
  • Fernlehrgänge sind als Teilzeitmaßnahme förderfähig, wenn sie die Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsgesetz erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes entsprechen
  • Mediengestützte Lehrgänge sind förderfähig, wenn sie durch Präsenzunterricht ergänzt und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden

Weitere Infos unter Aufstiegs-BaföG - sab.sachsen.de