Ich möchte hilfebedürftige Menschen jeden Alters pflegend unterstützen.

Ich bin einfühlsam und verantwortungsbewusst.

Ich bin kommunikativ und arbeite gern im Team.

Dann haben Sie beste Voraussetzungen, um eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann zu absolvieren.

Ausbildung und Umschulung zu staatlich anerkannten Pflegefachfrauen/ Pflegefachmännern


Generalistischen Pflegeausbildung seit 01.09.2020

Berufsbild


Mit der generalistischen Pflegeausbildung werden die Berufsausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt und die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt.

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ist der generalistische Berufsabschluss in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.

Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle Tätigkeit nah am Menschen mit mehr Flexibilität und einer hohen Arbeitsplatzsicherheit.

Pflegefachfrauen und -männer werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege (Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung) tätig zu werden.

Praxisnahe Anwendung in der Ausbildung zur Pflegefachkraft

In der Ausbildung nach dem PflBG werden die erforderlichen Kompetenzen vermittelt für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Es ist eine generalistische Ausbildung, da den Auszubildenden nach der Ausbildung alle Bereiche der Altenpflege und der Krankenpflege offenstehen. Dies wird auch in der neuen Berufsbezeichnung deutlich, die sich nicht mehr auf einen Pflegebereich bezieht.

Aufgaben sind u.a.:

  • Pflegebedarfe feststellen
  • Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern
  • Pflege durchführen und dokumentieren
  • Beratung, Anleitung u. Unterstützen beim Erhalt und Stärkung der eigenständigen Lebensführung der zu pflegenden Menschen
  • Eigenständige Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
  • Durchführen von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

Mit dem Ziel:

  • der Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen,
  • der Unterstützung der Selbständigkeit der zu pflegenden Menschen
  • der Beratung und
  • Begleitung in allen Lebensphasen
AZAV Maßnahmenzulassung
AZAV Trägerzulassung

Unterrichtsinhalte in der generalistischen Plegeausbildung

  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
  • In Akutsituationen sicher handeln
  • Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstüzen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

Ausbildungsdauer & Ablauf

Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in einen schulischen und einen betrieblichen Teil.

  • Der theoretische und praktische Unterricht mit einem Umfang von 2.100 Unterrichtsstunden findet an der Pflegeschule statt.
  • Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Dazu schließt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von theoretischem und praktischem Unterricht und der praktischen Ausbildung.

Zugangsvoraussetzungen

  • mittlerer Bildungsabschluss (oder gleichwertig)
  • Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen
    - mindestens zweijährigen Berufsausbildung
    - mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung (Kooperationspartner)
  • erweitertes Führungszeugnis

Ausbildungsabschluss

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die nach Bestehen zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann berechtigt.

Finanzierung der Ausbildung

Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen. 

Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Kopie von evtl. vorhandenen Beurteilungen (z. B. Praktika etc.) oder Berufsabschlüssen
  • Bescheinigung des Hausarztes zur Berufseignung
  • Kopie der Impfnachweise über Hepatitis-A- und -B-Impfung inkl. Titernachweis, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken

Achtung: Ausländische Schulabschlüsse bedürfen der Anerkennung als deutsche Schulabschlüsse (der Bewertung der Gleichwertigkeit) - siehe Register "Hinweise zu ausländischen Schulabschlüssen".

Richtig bewerben: Ihre Bewerbung richten Sie bitte in einer Ausführung an unsere Pflegeschule und in einer weiteren vollständigen Ausführung direkt an Ihren Träger der praktischen Ausbildung (Arbeitgeber). Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Träger der Ausbildung.

Hinweise zu ausländischen Schulabschlüssen

Ausländische Bildungsnachweise müssen als deutsche Schulabschlüsse anerkannt werden!
(Bewertung der Gleichwertigkeit)

Die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erlangten Bildungsnachweisen mit einem Hauptschulabschluss, mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder der Hochschulzugangsqualifikation kann nur auf Antrag durch eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Zuständig für die Durchführung von Anerkennungsverfahren und die Beratung ist für den gesamten Freistaat Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Dresden - Zeugnisanerkennungsstelle.

E-Mail für Anfragen: anerkennung-schulabschluesse-ausland@lasub.smk.sachsen.de

Telefon (0351) 8439-0
Telefax (0351) 8439-301

Beantragen kann die Anerkennung derjenige, der im Freistaat Sachsen wohnt und / oder die Anerkennung für eine Ausbildung, Studium, berufliche oder sonstige Tätigkeit im Freistaat Sachsen benötigt.

Kosten

Das Zeugnisanerkennungsverfahren ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen sowie den notwendigen Antrag finden Sie unter Anerkennung von Abschlüssen - Schule und Ausbildung - sachsen.de.

Bewerbung

Schriftliche Bewerbung an:

IGS Abt. Bewerbungen
Melanchthonstr. 20
01900 Großröhrsdorf

Nicht vergessen:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte in einer Ausführung an unsere Pflegeschule und in einer weiteren vollständigen Ausführung direkt an Ihren Träger der praktischen Ausbildung (Arbeitgeber). Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Träger der Ausbildung.

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