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- Artikel-Nr.: G-WB-Prax2025
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) legt neue Schwerpunkte in der Ausbildung. Mit der zunehmenden Bedeutung der praktischen Ausbildung stehen auch die Rolle der Praxisanleitung sowie das Selbstverständnis der Praxisanleitenden im Fokus. Die Praxisanleitenden selbst haben die Aufgabe, diese Rolle zu gestalten, neu zu interpretieren und sichtbarer zu machen.
Für die Praxisanleitenden ergibt sich ein multiples Rollenverständnis, das verschiedene Funktionen umfasst. Dazu zählen neben der Rolle als Pflegefachkraft, die einen Versorgungsauftrag und in der Funktion als Praxisanleitende einen gesetzlich festgelegten Arbeitsauftrag in Bezug auf die Ausbildung zu erfüllen hat, die Rollen als Beurteilende, Wertevermittelnde, praktische Personalentwickler/-innen, zentrale Ansprechpartner/-innen und Netzwerker/-innen. Ein Teil dieser Rolle ist es auch, Botschafter/-in für die Ausbildung, das eigene Tätigkeitsfeld sowie die generalistische Pflegeausbildung zu sein. Praxisanleitende begleiten die Auszubildenden in ihrem individuellen Lernprozess – sie erklären nicht nur und führen vor, sondern fördern auch Methoden des Selbstlernens bei den Auszubildenden, unterstützen diese in der reflektierten Entwicklung einer selbstständigen Arbeitsweise und lassen auch Such- und Umwege als Lernchancen zu.
(Auszug aus der Empfehlung für Praxisanleitende im Rahmen der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), herausgegeben vom BIBB)
Inhalte
Inhalte entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 01.03.2022:
Modul | Bezeichnung | Arbeitsaufwand |
Modul 1 | Ein professionelles Berufsverständnis las praxisanleitende Person entwickeln | 60 Stunden |
Modul 2 | Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten | 45 Stunden |
Modul 3 | Die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern | 100 Stunden |
Modul 4 | Prüfen und Bewerten | 40 Stunden |
Modul 5 | Lernortkooperation mitgestalten | 20 Stunden |
Modul 6 | Achtsam sein und verantwortungsvoll handeln | 35 Stunden |
Dauer
Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 300 Stunden einschließlich einer Hospitation von 24 Stunden bei einer berufserfahrenen, praxisanleitenden Person.
Aufnahmevoraussetzungen nach § 31 SächsGfbWBVO
- ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG sowie
- eine Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Prüfungen nach § 32 SächsGfbWBVO
Es ist in allen Modulen des Curriculums eine Prüfung zu erbringen. Es werden die Kompetenzen über problem- und handlungsorientierte Anforderungen geprüft.
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin“ oder „Praxisanleiter“, welcher mit einer Urkunde entsprechend dem Sächsischen Weiterbildungsgesetz bescheinigt wird.
Kosten
1.950,00 € (einschließlich Prüfungsgebühr)
Ratenzahlung möglich
Termin: 13.01.2025 bis voraussichtlich 26.08.2025
Unterrichtszeiten
immer montags und dienstags von 07:45 Uhr bis 15:00 Uhr,
bei Notwendigkeit bis 16:45 Uhr
(in den sächsischen Schulferien keine Ausbildung)
Kursort
Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH
Melanchthonstraße 20, 01900 Großröhrsdorf
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei
- Kopie Ihrer Berufsurkunde
- das Zeugnis über die staatliche Prüfung
- der berufliche Werdegang in tabellarischer Form
Veranstaltungsorte: | Großröhrsdorf |
Termin: | Januar 2025 |
Zielgruppe: | Mitarbeiter Pflege, Mitarbeiter Therapie |