Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Das ReactEU-Förderprogramm richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.
Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei uns. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung
Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Unsere Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern.
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein und Ihren Berufsabschluss mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 7.200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
Informationen hierzu finden Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.
Steuerersparnis durch Weiterbildung
Aufwendungen, die durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen entstehen, können bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden oder bei Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden. Als Aufwendungen gelten die Lehrgangskosten, die Prüfungsgebühren sowie Lehrmittel und Fahrtkosten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.