Rechtliche Vorabinformationen
Für ausgewählte Kurse bzw. Veranstaltungen ist ein Eignungsnachweis erforderlich. Bitte lesen Sie in den Kursbeschreibungen sowie in den erforderlichen Unterlagen nach, die wir Ihnen per Email oder per Post zustellen.
Der Nachweis ist durch geeigente Unterlagen zu erbringen (Urkunden, Zeugnisse, Ausweise etc.).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Teilnahmebescheinigung/Zertifikat
Nach erfolgreichem Besuch erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Die Teilnahmebescheinigung/Zertifikat kann je nach Kurs dem Teilnehmer nach der Veranstaltung zugesandt werden. Die Schule kann die Aushändigung des Zertifikates bzw. der Teilnahmebescheinigung verweigern bis die Gebühren vollständig bezahlt sind. Dies bezieht auch Veranstaltungen ein, die bereits stattfanden.
Sonstige Teilnehmerverträge
Bei Kursen, die als Folgeveranstaltungen gekennzeichnet sind, werden dem Vertragspartner nach der Anmeldung separate Vertragsexemplare übersandt, ggf. mit abweichenden Teilnahmebedingungen. Diese gesonderten Teilnehmerverträge kommen rechtswirksam erst nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien zustande.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.