Ausbildung zu staatlich anerkannten Pflegefachfrauen/ Pflegefachmännern

Start der generalistischen Pflegeausbildung ab 01.09.2020.

KS

Berufsbild

Mit der generalistischen Pflegeausbildung werden die Berufsausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt und die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt.

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ist der generalistische Berufsabschluss in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.

Der Pflegeberuf bietet eine sinnvolle Tätigkeit nah am Menschen mit mehr Flexibilität und einer hohen Arbeitsplatzsicherheit.

Pflegefachfrauen und –männer werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden.

In der Ausbildung nach dem PflBG werden die erforderlichen Kompetenzen vermittelt

  • für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege
  • von Menschen aller Altersstufen
  • in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Es ist eine generalistische Ausbildung, da den Auszubildenden nach der Ausbildung alle Bereiche der Altenpflege und der Krankenpflege offenstehen. Dies wird auch in der neuen Berufsbezeichnung deutlich, die sich nicht mehr auf einen Pflegebereich bezieht. 

Die Aufgaben einer Pflegefachfrau, eines Pflegefachmannes sind z.B.:

  • Pflegebedarfe feststellen
  • Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern
  • Pflege durchführen und dokumentieren
  • Beratung, Anleitung u. Unterstützen beim Erhalt und Stärkung der eigenständigen Lebensführung der zu pflegenden Menschen
  • Eigenständige Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
  • Durchführen von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

mit dem Ziel

  • der Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen,
  • der Unterstützung der Selbständigkeit der zu pflegenden Menschen
  • der Beratung und
  • Begleitung in allen Lebensphasen

Ausbildungsinhalte

1 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
2 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
3 Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren
4 Gesundheit fördern und präventiv handeln
5 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
6 In Akutsituationen sicher handeln
7 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
8 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
9 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstüzen
10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern
11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

Ausbildungsdauer

Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in einen schulischen und einen betrieblichen Teil. 

  • Der theoretische und praktische Unterricht mit einem Umfang von 2.100 Unterrichtsstunden findet an der Pflegeschule statt.
  • Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Dazu schließt der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von theoretische und praktischen Unterricht und der praktischen Ausbildung.


Zugangsvoraussetzungen

  • mittlerer Bildungsabschluss (oder gleichwertig)
  • Hauptschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen
       - mindestens  zweijährigen Berufsausbildung
       - mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung

Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die nach Bestehen zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann berechtigt.


Finanzierung der Ausbildung

Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Träger der praktischen Ausbildung.

Bewerbung

Schriftliche Bewerbung an:

IGS Abt. Bewerbungen
Melanchthonstr. 20
01900 Großröhrsdorf

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